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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma Homeselect Wohnen & Interior

Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte, mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Abweichende Bedingungen sind ausschließlich nach firmenmäßiger schriftlicher Bestätigung gültig.

Angebote: Angebote werden von Homeselect Wohnen & Interior schriftlich erstellt. Angebote sind ausnahmslos unverbindlich und freibleibend, soferne im Angebot keine abweichende Bedingung enthalten ist. Ein Auftrag kommt durch eine unterfertigte schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Kostenvoranschläge der Firma Homeselect Wohnen & Interior werden ausschließlich ohne Gewährleistung erstellt. Die Anwendung von § 1170a Abs 1 ABGB wird demnach ausnahmslos ausgeschlossen.

Preise: Die vereinbarten Preise gelten unter der Bedingung, dass die Arbeiten zu den von der im Auftrag vereinbarten Terminen ausgeführt werden können. Soferne die Ausführung der Arbeiten durch Umstände verzögert oder erschwert wird, die nicht zu vertreten sind, ist die Firma Homeselect Wohnen & Interior verpflichtet, einen angemessenen Mehrpreis für die daraus resultierenden erhöhten Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Sämtliche Preise verstehen sich, wenn die Umsatzsteuer nicht ausdrücklich angeführt ist, als Nettopreise. Die Anwendung von § 1170a Abs 2 ABGB wird in diesem Zusammenhang ausschließlich ausgeschlossen.

Mitwirkungspflicht: Zur Ausführung der Leistung ist die Firma Homeselect Wohnen & Interior frühestens verpflichtet, wenn alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber mit seiner Leistungsverpflichtung nicht in Verzug ist, sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Auftragsausführung geschaffen wurden. Dafür ist grundsätzlich der Auftraggeber verantwortlich. Erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen bei Behörden hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu veranlassen.

Für die freie Zufahrt zur Baustelle sowie zur Abladestelle und für den Zugang zum tatsächlichen Leistungsort an der Baustelle hat der Auftraggeber zu sorgen.

Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungserbringung kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Für Beschädigungen, Nachteile und Verluste (Diebstahl), die nicht von uns zu vertreten sind, hat der Auftraggeber einzustehen und uns völlig schad- und klaglos zu halten, insbesondere wenn der Auftraggeber keinen zur Aufbewahrung von Material und Maschinen geeigneten und ausreichend verschließbaren Raum zur Verfügung stellt.

Der Auftraggeber hat die für die Leistungsausführung erforderlichen Strom- und Wassermengen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit bereitgestellter Pläne und Maßangaben. Die Firma Homeselect Wohnen & Interior ist nicht verpflichtet, solche Angaben zu überprüfen.

Der Auftraggeber haftet für die Sicherheit der von der Firma Homeselect Wohnen & Interior ihren Lieferanten angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräte.

Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Forderungen aufzurechnen, soweit diese nicht entweder ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist die Firma Homeselect Wohnen & Interior wahlweise berechtigt, entweder weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche vom Vertrag nach Setzung einer 8-tägigen Nachfrist zurück zu treten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden 1 % Zinsen per Monat verrechnet. Die Firma Homeselect Wohnen & Interior ist berechtigt, Zahlungen ohne Widmung auf jedwede andere Schuld des Auftraggebers anzurechnen. Dem Auftraggeber steht die Einbehaltung eines Haft- und/oder Deckungsrücklasses nur dann zu, wenn ein solcher ausdrücklich vereinbart ist. In jedem Fall kann ein vereinbarter Haft- und Deckungsrücklass durch eine Bankgarantie abgelöst werden.

Termine: Vereinbarte Termine sind nur dann Fixtermine, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

Eine Überschreitung von vereinbarten Terminen um maximal eine Woche gilt vom Auftraggeber als ausdrücklich genehmigt.

Im Falle eines Verzuges um mehr als eine Woche ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist, mindestens im Ausmaß von vier Wochen, zur Fertigstellung der Arbeiten einzuräumen.

Sofern die Arbeiten binnen dieser Nachfrist fertiggestellt werden, sind weitere Ansprüche des Auftraggebers wegen des Verzuges, insbesondere Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Homeselect Wohnen & Interior. Die Firma Homeselect Wohnen & Interior ist bei der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes auch berechtigt, Waren zurück zu nehmen und dabei auch montierte Waren abzumontieren. Die Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ein Eigentumsvorbehalt gilt zur Sicherung sämtlicher Forderungen gegen den Auftraggeber.

Die Firma Homeselect Wohnen & Interior ist berechtigt, einen vereinbarten Eigentumsvorbehalt zur Gänze geltend zu machen, auch wenn der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren eine allfällige offene Forderung übersteigt.

Beschränkung des Leistungsumfanges: Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Materialien von Einrichtungsgegenständen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Spannungen oder Materialfehler möglich sind. Die Firma Homeselect Wohnen & Interior haftet nicht für derartige Schäden, soweit nicht der Hersteller für solche Schäden und Mängel einsteht. Für Verschleißteile wird nur für eine übliche Lebensdauer Gewähr geleistet. Für behelfsmäßige Instandsetzungen wird keine Haftung und keine Gewährleistung übernommen. Für Schäden an alter Bausubstanz wird von der Firma Homeselect Wohnen & Interior keine Haftung übernommen.

Für vom Auftraggeber beigestellte Geräte und Materialien wird keine Gewähr geleistet. Die Firma Homeselect Wohnen & Interior ist auch nicht verpflichtet, die beigestellten Materialien und Waren auf ihre Tauglichkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Die Firma Homeselect Wohnen & Interior ist berechtigt, für die Montage beigestellter Materialien ein Entgelt in der Höhe von 20 % des Listenpreises, mangels eines solchen des Listenpreises vergleichbarer Artikel zu verrechnen.

Gewährleistung: Die Firma Homeselect Wohnen & Interior leistet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, Gewähr für eine Lieferung bzw. Ausführung der Arbeiten entsprechend den im Auftrag vereinbarten Bedingungen, sowie dem jeweiligen Stand der Technik.

Eine darüber hinausgehende Gewährleistung für besondere Eigenschaften bzw. eine besondere Eignung wird von der Firma Homeselect Wohnen & Interior nur dann übernommen, wenn dies im Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel binnen einer Frist von längstens 8 Tagen ab Lieferung bzw. Leistungserbringung schriftlich zu rügen, andernfalls Gew.hrleistungsansprüche ausnahmslos erlöschen.

Schadenersatz: Die Firma Homeselect Wohnen & Interior haftet ausschließlich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Schriftformerfordernis: Änderungen sowie Ergänzungen des Umfanges sowie der Bedingungen von Aufträgen sind ausschließlich nach schriftlicher firmenmäßiger Bestätigung durch die Firma Homeselect Wohnen & Interior gültig.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Im Zweifelsfall ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Firma Homeselect Wohnen & Interior. Es ist immer die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Vorschrift gilt eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen am nächsten kommt und zulässig ist.