Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Preise
Alle Preise sind freibleibend.
- Auftragsannahme
Wir behalten uns die Annahme von Aufträgen vor. Alle bestätigten Lieferfristen sind annähernd. Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Alle mündlichen Zusagen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers, um verbindlich zu werden. Die inhaltliche Richtigkeit der Auftragsbestätigung und die festgesetzte Lieferzeit, ist vom Kunden zu prüfen. Reklamationen sind innerhalb 8 Kalendertagen, bei sonstigem Ausschluss, schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen.
- Anzahlung
Bei Auftragsvergabe ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme oder nach gesonderter Absprache fällig. Alle Aufträge sind erst ab dem Eingang dieser Anzahlung auf unserem Bankkonto gültig.
- Lieferkonditionen
Die Ware wird von uns kostenpflichtig zugestellt oder versendet. Versand und Verpackungsmaterial werden gesondert verrechnet. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Montagekosten werden nach Aufwand gemäß unserer
jeweils aktuellen Tarifsätze in Rechnung gestellt. Der Käufer räumt uns das Recht auf Teilerfüllung ein. Im Falle von Teillieferungen sind wir berechtigt, diese mit Teilfakturen in Rechnung zu stellen.
- Storno
Die Stornierung eines Auftrages ist nur nach schriftlicher Zustimmung unserer Firma wirksam. Sonderanfertigungen können nicht storniert werden.
- Transportschäden oder Transportverluste
Diese sind sofort bei der Übernahme mit Tatbestandsaufnahme vom Transportführer zu bestätigen.
- Mängelrügen
Diese sind binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu erstellen. Geringe Abweichungen von Maßen bzw. Farbe oder Furnieren berechtigen nicht zur Beanstandung.
- Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Schecks und Wechsel werden nur unter Vorbehalt des Einganges Gegenwertes angenommen. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank.
- Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung des vollen Kaufpreises unser Eigentum. Bei Pfändung des Kaufobjektes durch Dritte muss der Käufer sowohl dem Gerichtsbeauftragten Kenntnis von unserem Eigentum geben, als auch uns davon verständigen. Zwischenverkauf ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Linz. Für alle aus dem Verhältnis entstehenden Streitigkeiten gilt das sachlich für Linz zuständige Gericht als vereinbart.
- Allgemeines
Abweichende Liefer- und Zahlungsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn sie die Vorschrift enthalten, dass entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten nicht gelten sollten.
- Schutzrechte, Pläne und Unterlagen
Sämtliche Skizzen, Entwürfe, Prospekte, Pläne und sonstige Unterlagen bleiben unser uneingeschränktes materielles und geistiges Eigentum und sind uns daher auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben. Sie dürfen Dritten weder mitgeteilt noch zugänglich gemacht werden. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen unberührt.
Stand Jänner 2018